Freitag, 19 Apr 2024
 
 
AGB's


(1)

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den ihm erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird für den Auftragnehmer und seine Mitarbeiter ausgeschlossen, insbesondere wird nicht für Entschließungen gehaftet, die Aufgrund eines Berichtes des Auftragnehmers gefasst werden.

(2)

Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein der Auftragnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen, mit einem oder mehreren Sachbearbeitern.

(3)

Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist hinsichtlich der Leistung ein Dienstvertrag.

(4)

Der Auftragnehmer unterliegt der Schweigepflicht.

(5)

Der Auftragnehmer ist berechtigt, jederzeit die eingesetzten Mitarbeiter abzuberufen und durch andere zu ersetzen.

(6)

Durch Krankheit ausfallende Mitarbeiter können durch den Auftragnehmer ersetzt werden. Der Auftragnehmer ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.

(7)

Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mindestens ein Bericht in schriftlicher Form zu erstatten.

(8)

Alle Berichte werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte.

(9)

Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrages eine Interessenkollision, so darf der Auftragnehmer den Auftrag zurückgeben.

(10)

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informanten des Auftragnehmers.

(11)

Der Auftraggeber kann jederzeit, den Auftragnehmer nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen.

(12)

Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer zur Kündigung. In diesem Falle hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung und auf Erstattung der bisher entstandenen Auslagen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Vertrauensschadens bleibt nicht ausgeschlossen.

(13)

Die Erledigung eines Auftrages kann von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann die Arbeit bis zur neuen Vorschusszahlung unterbrochen werden.

(14)

Die Rechnungen können 14tägig erstellt werden und sind sofort nach Erhalt und ohne Skonto-Abzug zu begleichen. Verzug tritt ein ab dem 14. Kalendertag, gerechnet ab Datum der Rechnung. Bei Verzug wird 1% Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat erhoben, auch bei genehmigten Stundungen, sofern Auftraggeber Bankkredit in Anspruch genommen hat oder aber den Eintritt des Vermögensschadens infolge Zahlungsverzuges entsprechend nachweist. Der Gegenbeweis des Auftraggebers hinsichtlich eines nicht entstandenen oder wesentlich niedrigen Schadens bleibt unberührt. Bei Nichtzahlung einer Rechnung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner weiteren Tätigkeit geltend zu machen.

(15)

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit des Auftragnehmers in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen.

(16)

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Einsatzpersonal des Auftragnehmers weder während noch in einem Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Auftrags als Detektiv im weitesten Sinne - auch nicht aushilfsweise - zu beschäftigen. Für den Fall der Verletzung dieser Bestimmung gilt vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche eine Vertragsstrafe von € 2.500 als vereinbart.

(17)

Wird der Auftragnehmer oder eine mit ihm verbundene Person infolge Ausführung des Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren auf direkte oder indirekte Veranlassung des Auftraggebers in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen, gemäß den Sätzen dem Auftraggeber zu vergüten.

(18)

Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzwidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt.

(19)

Mündliche Vereinbarungen hinsichtlich der Vertragsbedingungen können getroffen werden. Sie sind insbesondere zulässig hinsichtlich der zeitlichen Auftragsausführung. Ansonsten bedürfen sie der schriftlichen Bestätigung um rechtswirksam zu werden. Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam werden, so sollen die übrigen Bestimmungen gültig bleiben.

(20)

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Aachen. In allen andern Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(21)

„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.“