Mittwoch, 24 Apr 2024
 
 
Videoüberwachung

 

Mit einer Videoüberwachung haben Sie die Möglichkeit einer verdeckten Aufzeichnung von beweisfähigen Sachverhalten.

Die Anwendung dieser Überwachungsmaßnahme erfolgt bevorzugt in Kassenbereichen, Warenlagern, Warenannahmen und -ausgaben aber auch Produktionsstätten, sowie als Zugangskontrolle. Eine verdeckte Videoüberwachung darf jedoch nur mit berechtigtem Interesse durchgeführt werden, z.B. bei Diebstahl oder Sabotage. Durch den Einsatz von Kleinst-Elektronik bleibt diese Überwachungsmethode der Zielperson verborgen.

Damit die Zielpersonen nichts von einer verdeckten Videoüberwachung bemerken, führen wir die Montage außerhalb der Arbeitszeiten, nachts oder an Wochenenden durch. Das Videosignal wird über Draht, Funk oder ISDN an einen Langzeitrecorder, Bildspeicher oder Computer übertragen. Eine zeitgleiche Monitorüberwachung des Objektes ist möglich.