Donnerstag, 18 Apr 2024
 
 
Unterhaltsangelegenheiten

 

Sie haben den Verdacht, dass eine unterhaltsberechtigte Person in einem eheähnlichen Verhältnis lebt oder einer beruflichen Tätigkeit nachgeht?

Durch den Nachweis dieses Sachverhalts können Sie erreichen, dass der Anspruch auf Unterhalt und Unterhaltszahlungen verwirkt wird. Voraussetzung für einen Nachweis ist, dass Sachverhalte beweissicher dokumentiert werden. In Ihrem Auftrag gehen wir dem Verdacht nach und sammeln alle gewonnenen Erkenntnisse sowie Dokumente. Nach Abschluss der Beweisführung bekommen Sie von uns eine Observiationsmappe überreicht, die auch vollständig zur gerichtlichen Beweisführung verwendet werden kann.